Wenn Eltern getrennte Wege gehen, geraten Kinder und Jugendliche oft in eine Situation, die sie verunsichert, belastet und manchmal auch überfordert. Themen wie Obsorge und Kontaktrecht werden verhandelt, Entscheidungen müssen getroffen werden und nicht selten stehen dabei die Bedürfnisse der Kinder im Hintergrund, obwohl gerade sie am meisten betroffen sind. In solchen Zeiten ist es besonders wichtig, dass jemand da ist, der zuhört, Orientierung gibt und dem Kind verlässlich zur Seite steht.
Als Kinderbeistand begleite ich Kinder und Jugendliche in genau diesen herausfordernden Lebensphasen. Die Bestellung erfolgt ausschließlich durch das Gericht im Rahmen eines Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahrens, wenn der Eindruck entsteht, dass das Kind durch die Situation stark belastet ist und eine neutrale, stabile Unterstützung braucht. Für die Dauer des Verfahrens bin ich eine konstante Bezugsperson und vorallem jemand, der da ist, ohne zu werten, ohne Druck auszuüben, und mit dem klaren Fokus auf das, was das Kind wirklich braucht.
Mir ist es wichtig, dem Kind auf Augenhöhe zu begegnen. Ich erkläre altersgerecht, was im Verfahren passiert, nehme mir Zeit für Fragen und schaffe einen geschützten Raum, in dem Unsicherheiten, Sorgen und auch widersprüchliche Gefühle Platz haben dürfen. Gerade in einer Zeit, in der vieles ins Wanken gerät, kann es entlastend sein, eine verlässliche Vertrauensperson zu haben, die Ruhe ausstrahlt und Orientierung gibt.
Ein wesentlicher Teil meiner Aufgabe ist es, dem Kind zu helfen, seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und, wenn es das möchte, auch nach außen zu tragen. In diesem Fall übermittle ich die Botschaft des Kindes an das Gericht und an die Eltern und werde so zu seinem „Sprachrohr“. Gleichzeitig gilt stets die Verschwiegenheit: Was mir anvertraut wird, bleibt geschützt und wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kindes weitergegeben, sofern keine rechtliche Ausnahmesituation vorliegt.
Ich begleite Kinder auf Wunsch auch zu wichtigen Terminen, etwa zur Familiengerichtshilfe oder zu Anhörungen bei Gericht. Dabei geht es nicht nur um Anwesenheit, sondern vor allem darum, Sicherheit zu geben, Ängste zu reduzieren und dem Kind das Gefühl zu vermitteln, nicht alleine durch diese Situation gehen zu müssen.
Der Kinderbeistand ist dabei klar und konsequent an der Seite des Kindes – unabhängig, unparteiisch gegenüber den Eltern und ausschließlich dem Wohl des jungen Menschen verpflichtet. Jedes Kind hat das Recht, gehört zu werden und seine Sicht der Dinge einzubringen. Ich sehe es als meine Aufgabe, diesem Recht einen geschützten und verlässlichen Rahmen zu geben.
Ein Kinderbeistand wird ausschließlich vom Gericht bestellt. Eine direkte Beauftragung durch Eltern ist nicht möglich.
Nein. Die ersten sechs Monate sind kostenfrei. Danach fällt eine pauschale Gerichtsgebühr an, deren Höhe gleich bleibt unabhängig davon, wie häufig oder selten Termine stattfinden.
Die Treffen finden in der Regel hier im ResonanzRaum statt und orientieren sich am Alter sowie an den individuellen Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Bei Bedarf kann eine Einheit auch im Freien stattfinden.
Ja. Die Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen unterliegen der Verschwiegenheit. Inhalte werden nur dann weitergegeben, wenn das Kind bzw. der Jugendliche dies ausdrücklich wünscht oder eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Gleichzeitig gilt gegenüber dem Kind bzw. Jugendlichen eine klare Auskunftspflicht. Fragen werden stets offen und altersgerecht beantwortet.
Wenn das Kind es möchte, übermittle ich seine Wünsche und Anliegen an das Gericht und an die Eltern. Ohne diesen ausdrücklichen Wunsch bleibt das Gesagte vertraulich.
Nein. Eine Botschaft ist ein Angebot an das Kind bzw. den Jugendlichen, sich mitzuteilen – keine Verpflichtung. Form und Inhalt können dabei ganz unterschiedlich sein und müssen nicht zwingend in Briefform erfolgen.
Kurzfristige Änderungen sind nicht möglich. Erfahrungsgemäß entstehen solche Impulse oft aus momentanen Gefühlen wie Wut, Trotz oder Euphorie. Eine Botschaft soll jedoch die innere Erlebniswelt des Kindes bzw. Jugendlichen widerspiegeln. Deshalb nehme ich mir im Vorfeld die notwendige Zeit, um gemeinsam in Ruhe zu klären, was wirklich gesagt werden möchte.
Verlässlichkeit ist eine wichtige Grundlage der Zusammenarbeit. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um möglichst frühzeitige Information. Kurzfristige Absagen sollten die Ausnahme bleiben.
Ja. Die Teilnahme an den vereinbarten Terminen ist verbindlich. Die Unterstützung der Eltern leistet einen wesentlichen Beitrag, damit das Kind diese Begleitung gut annehmen kann.
Nein. Es ist nicht entscheidend, wer das Kind oder den Jugendlichen zum Termin bringt. Dies kann auch eine vertraute Person wie etwa ein Großelternteil oder eine Freundin bzw. ein Freund übernehmen. Ältere und ausreichend selbstständige Kinder können den Weg auch alleine zurücklegen. Wichtig ist jedoch, dass die Begleitung nicht ausschließlich durch ein und denselben Elternteil erfolgt, da dies den Eindruck von Parteilichkeit entstehen lassen kann.
Die Gespräche finden grundsätzlich ausschließlich mit dem Kind bzw. Jugendlichen statt. Nur so kann ein geschützter Raum entstehen, in dem offen gesprochen werden kann. Zu Beginn der Tätigkeit wird jedoch ein Elterngespräch angeboten, das der Information und der Klärung offener Fragen dient.
Die Begleitung erstreckt sich in der Regel über die Dauer des gerichtlichen Verfahrens.